Unsere AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
1. Definition:
Wir -> Eventclip Video Productions Christine Sosinka, Gildestr. 1e, 76149 Karlsruhe
Der Auftraggeber -> jeder, der Produkte, Filme oder Videoschnitt von uns erwirbt.
2. Die nachfolgenden AGB gelten für alle an uns erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
3. "Filme" im Sinne dieser AGB sind alle von uns hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (VHS-Band, SVHS-Band, VideoCD, Super VideoCD, DVD, AVI, Windowsmediaformat, Quicktime, Realmedia usw.)
II. Urheberrecht
1. Uns steht das Urheberrecht an den Filmen nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Die uns hergestellten Filme sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
3. Übertragen wir die Nutzungsrechte an unseren Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an uns.
5. Der Besteller eines Films i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, den Film zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
6. Bei der Verwertung des Films können wir, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Films genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt uns zum Schadensersatz.
7. Das Filmrohmaterial verbleibt bei uns. Eine Herausgabe eines Rohschnitts des Materials an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
III. Angebote / Vertragsabschluss
1. Unsere Angebote erfolgen ausschließlich schriftlich nach vorheriger Definition der durchzuführenden Leistungen wie Art des Films, (Werbefilm, Imagefilm, Hochzeitsfilm, Sportevents) sowie die inhaltliche Gestaltung und Umfang des Filmschnitts. In der persönlichen Beratung werden vorab die individuellen Wünsche des Auftraggebers sowie Ort und Datum der Aufnahme schriftlich festgehalten.
2. Unser Angebot wird individuell anhand der Wünsche des Auftraggebers und dem Umfang des Films kalkuliert.
3. Der Vertragsabschluss kommt zustande, sobald der Auftraggeber unser Angebot bestätigt.
4. Aufträge müssen schriftlich, per Brief oder Telefax erteilt werden.
IV. Vergütung, Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung des Films wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Materialkosten, Studiomieten, Audioverarbeitung, Versandkosten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weisen wir die Endpreise inkl. MWSt. aus.
2. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen Zahlungen zu 50 % per Vorkasse, spätestens zehn Werktage nach schriftlicher Auftragserteilung. Die Restzahlung erfolgt bei Auslieferung des Films. Der gelieferte Film bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Wir behalten uns vor, im Falle eines Zahlungsverzugs, Filme und/oder Serviceleistungen bis zur vollständigen Bezahlung zurückzuhalten.
3. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Wir behalten uns vor, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
V. Lieferung / Gewährleistungen
1. Lieferzeiten sind nur ungefähr vereinbart und richten sich hauptsächlich nach dem von Ihnen beauftragten Umfang des Films. Im Falle von Mängeln, gleich welcher Art, sind wir zunächst zur Nachbesserung des fehlerhaften Films oder Ersatzlieferung in einem angemessenen Zeitraum berechtigt.
2. Es gilt die gesetzliche Gewährleistung mit den nachfolgenden Einschränkungen:
Hat der Auftraggeber uns keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung des Films gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung, der Regie sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
Mängel die auf fehlerhafte Installation (PC) durch Sie oder einen von Ihnen beauf-tragten Dritten, sowie auf äußere Einwirkungen auf die Produkte zurückzuführen sind.
Leistungen die Ihren Vorgaben entsprechend erbracht wurden.
3. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Wir behalten den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
VI. Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen.
Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen bei Lieferung von
DVDs, Videos, Software oder Musikdatenträgern, sofern die vorhandene Versiegelung geöffnet oder beschädigt wurde. Ebenso bei individuell gefertigten Waren (z.B. unseren individuellen CDs bzw. DVDs mit Ihrem Namen bzw. Ihrer Anschrift etc. )
Die Frist beginnt mit Auslieferung der bestellten Ware. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Wideruf ist zu richten an:
Eventclip Video Productions
Christine Sosinka
Gildestr. 1e
76149 Karlsruhe
info(at)eventclip-video.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseitig empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Bei der Öffnung oder Ingebrauchnahme von Produkten mit versiegelter Verpackung zur Prüfung sind wir berechtigt, für den hierdurch eingetretenen Wertverlust bzw. für die von Ihnen bis zur Rückgewähr gezogenen Nutzungen angemessene Nutzungsentschädigung zu verlangen.
Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer oder zur vorübergehenden Nutzung berechtigter Mieter in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Die Kosten der Rücksendung haben Sie zu tragen, wenn die gelieferte Sache der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Preis von € 40.-- nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die vereinbarte Vergütung bezahlt oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung noch nicht erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absenden Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.
Wir weisen darauf hin, dass wir bei unberechtigt unfrei zurückgesandten Waren die dadurch uns berechneten höheren Beförderungsentgelte von der von uns zurückzuerstattenden Vergütung in Abzug bringen.
VII. Haftung
1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haften wir für uns und unsere Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Wir haften ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die wir oder unsere Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haften wir – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Wir verwahren das Rohmaterial sorgfältig. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, von uns aufbewahrtes Rohmaterial nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
3. Wir haften für Qualität und Dauerhaftigkeit der Bänder (VHS, MiniDV), CDs oder DVDs nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Materials.
4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bändern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.
VIII. Nebenpflichten
1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen an uns übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
2. Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, vorab eine entsprechende Filmerlaubnis an den Drehorten (z.B. bei Hochzeitsfilmen - bei der Kirche oder dem Standesamt) einzuholen. Wir verhalten uns unauffällig und stören den Pfarrer und/oder Standesbeamten bei seiner Arbeit nicht.
3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, uns alle relevanten Informationen mitzuteilen, indem er uns alle Details über die Veranstaltung zukommen lassen. Somit kann ein entsprechender zeitlicher Ablauf durch uns geplant werden.
IX. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
1. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, wesentlich überschritten, so erhöht sich unser Honorar, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhalten wir auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass uns kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers können wir auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
2. Liefertermine für Filme sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von uns bestätigt worden sind. Wir haften für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
X. Datenschutz
1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Wir verpflichten uns, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
XI. Digitale Fotografie
1. Die Speicherung und Vervielfältigung unserer Filme Digitalen Fotos auf Datenträgern aller Art bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
XII. Filmbearbeitung
1. Die Bearbeitung unserer Filme und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Entsteht durch ein Composing, Montage, Filter oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.
2. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, uns mit der elektronischen Bearbeitung fremden Filmmaterials oder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt uns von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
XIII. Filmmusik
1. Vor dem Hintergrund entstehender Gema Gebühren sowie Vervielfältigungsrechten, liefern wir Filme, soweit nicht anderweitig vereinbart, ohne entsprechende Musik aus. Wünschen Sie eine entsprechende Filmmusik, so müssen wir diese Kosten separat kalkulieren.
XIV. Nutzung und Verbreitung
1. Die Verbreitung der von uns gefertigten Filme im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen uns und dem Auftraggeber gestattet.
2. Die Weitergabe digitalisierter Fotos im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die wir auf elektronischem Wege hergestellt haben, bedürfen der unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
4. Wir sind nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
5. Wünscht der Auftraggeber, dass wir ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellen, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
6. Haben wir dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit unserer vorherigen Einwilligung verändert werden.
7. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.
XV. Verpackungsverordung
Wir sind gemäß der Regelungen der Verpackungsverordnung dazu verpflichtet, Verpackungen unserer Produkte, die nicht das Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung (wie etwa dem „Grünen Punkt“ der Duales System Deutschland AG) tragen, zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen.
Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bei solchen Produkten bitte mit uns in Verbindung
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Eventclip Video Productions Christine Sosinka Rintheimer Hauptstr. 53 76131 Karlsruhe info(at)eventclip-video.de 0721 961 3622 |
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Wir nennen Ihnen dann eine kommunale Sammelstelle oder ein Entsorgungsunternehmen in Ihrer Umgebung, das die Verpackungen kostenfrei entgegennimmt. Sollte dies nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit, die Verpackung an uns zu schicken. Die Verpackungen werden von uns wieder verwendet oder gemäß der Bestimmungen der Verpackungsverordnung entsorgt.
XVI. Schlussbestimmungen / Nebenabreden
1. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind ungültig.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht.
3. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Karlsruhe.




